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mgr Jadwiga Mühleisen
prawnik
Tłumacz przysięgły języka polskiego/niemieckiego
wpisany na listę niemieckiego wyższego sądu krajowego w Kolonii
Członek niemieckiego Związku Tłumaczy BDÜ
Goldammerweg 146, 52078 Aachen
Telefon: | +49 (0)241 82 125
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Mobil: | +49 (0)179 87 34 192
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Fax: | +49 (0)241 95 71 203
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E-mail: | info@jmuehleisen.de
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www.trans-iuratus.de
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Jadwiga Mühleisen
Goldammerweg 146
52078 Aachen
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Telefon: 0241/82125
Telefax: 0241/9571203
E-Mail: info@jmuehleisen.de
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Auftragsbedingungen für
Übersetzungen
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für
Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie
ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer
rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl
der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen
Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen
kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Informationen und Unterlagen, die zur
Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber
dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung
(Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus
der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial
und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung
für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine
Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen
Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei
Mängeln
Der Übersetzer behält sich das Recht
auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch
auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen
Mängel.
Der Anspruch auf Nacherfüllung muss
vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht
werden.
Beseitigt der Übersetzer die geltend
gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt
er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des
Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren
verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch
Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen
den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten
Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die
ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs
möglich.
Der Ausschluss oder die Begrenzung der
Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines
Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Ansprüche des Auftraggebers gegen den
Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren,
sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der
Übersetzung (für Verträge mit Verbrauchern gelten gesetzliche
Verjährungsfristen).
Die Haftung für Mangelfolgeschäden
ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist
beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden.
7. Mitwirkung Dritter
Der Übersetzer ist berechtigt, zur
Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
Bei Heranziehung von fachkundigen
Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur
Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
Die Rechnungen des Übersetzers sind
fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
Der Übersetzer hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der
Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren,
dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines
vollen Honorars abhängig ist.
Ist die Höhe des Honorars nicht
vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils
geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
(JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich ein etwa
entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des
Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet
der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht
für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit
begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies
gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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